Fetale Echocardiografie – die vorgeburtliche Herzuntersuchung


Das kindliche Herz entwickelt sich in einem hoch komplexen Faltprozeß aus einen zunächst vom Kopf zum Steiss ziehenden Blutgefäss. Dieser Entwicklungsprozeß ist nach der 7. Schwangerschaftswoche weitgehend abgeschlossen. Von da an beginnt der Feinausbau und das Wachstum des Herzens. Aufgrund der komplizierten Entwicklung des Herzens sind angeborenen Herzfehler eine sehr häufige Fehlbildung. Bei weitem nicht alle angeborenen Herzfehler müssen im weiteren Leben des Kindes eine Bedeutung haben. Untersuchungen haben aber gezeigt, dass das Erkennen von kindlichen Herzfehlern vor der Geburt sehr positive Auswirkungen auf das weitere (Über)leben des Kindes haben.


Bei der fetalen Echocardiografie wird zunächst der Oberbauch des Kindes untersucht und Gewissheit erlangt, dass die Organe des Kindes auf der richtigen Seite liegen (z.B. der Magen links). Danach werden die großen Gefäße im Bauch des Kindes (Hauptschlagader und untere Hohlvene) auf deren korrekte Lage überprüft. Anschließend wird das Herz des Kindes auf Lage, Größe und Funktion analysiert. Dazu sind von der Herzbasis bis zum Ursprung der großen Herzgefässe fünf Standardebenen nötig. Abschließend werden Herzrhythmus und der Blutfluß im Herzen und in den herznahen Gefässen geprüft.


Das kindliche Herz ist aufgrund seiner ständigen Dynamik und des Wachstums leider nie gänzlich vor einer Fehlentwicklung geschützt. Wenn es beispielsweise zu einer Verengung einer Herzklappe nach der Untersuchung in der 20. Schwangerschaftswoche kommt, so kann das weitere Wachstum des Herzens zu einer Fehlentwicklung der anschliessenden Herzkammern oder Gefässe führen, welche dann erst bei der Geburt des Kindes auffällt. Diese Fälle sind allerdings extrem selten. Bei gewissen Gründen für eine fetale Herzuntersuchung (wenn zum Beispiel die Mutter selbst einen Herzfehler hatte) so ist eine zweite Herzuntersuchung in der 30. Schwangerschaftswoche zum Ausschluß eines zwischenzeitlich entwickelten Herz(klappen)fehlers sinnvoll.